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Mittwoch, 12. Dezember 2007

Gefängnisrevolte verhindert

Der Bayerische Landtag hat heute das schärfste Rauchverbot in Deutschland beschlossen. Ab 1. Januar ist zum großen Teil das Rauchen tabu, wenn man von Wänden umgeben wird. Sogar in Gaststätten ist ein eigener Raucherraum nicht gestattet. Auch in Bierzelten wird ab dann absolutes Rauchverbot bestehen. "Bayern kann ab heute wirklich aufatmen" wird der Gesundheitsstaatssekretär Huber aus Bayern zitiert. Ob das die Gemüter der Gastwirte tatsächlich beruhigen und zum tiefen Durchatmen führen wird, sei im Moment dahin gestellt.

Aber kein Gesetz ohne Ausnahmen. So erlaubt das Gesetz Häftlingen weiterhin, in Gefängnissen zu rauchen. Wobei Gefängnisse ja eigentlich öffentliche Gebäude sind und deshalb hier das Rauchverbot grundsätzlich greifen müsste. Durch diese Entscheidung konnte jedoch die größte Gefängnisrevolte in Deutschland verhindert werden. Aber letztlich werden die Raucher (ich gebe es zu, ich bin auch einer) auf Grund von Rauchverbotsvergehen eh im Gefängnis landen und da können wir dann unbesorgt Dampf (blauen Dunst) ablassen. Eine weitere Ausnahme des Gesetzes verstehe ich zwar nicht, aber darauf kommt es dann vielleicht auch nicht an: So dürfen Schauspieler bei Theater- und Opernaufführungen weiterhin rauchen.

Mittwoch, 15. August 2007

Baggy Pants verstoßen gegen das Gesetz

Der Anblick der Hose fast zwischen den Knien und der freie Blick auf die Unterhose war den Behörden in Mansfield/Louisiana/USA wohl zu viel. Das hängende Tragen der Baggy Pants ist mit einem Gesetz unter Strafe gestellt worden. Die Strafe beträgt 150 Doller oder bis zu 15 Tage Gefängnis.

In dem Gesetzestext heißt es, dass es strafbar ist, "nackt oder auch teilweise nackt angetroffen zu werden, sich selbst oder seine Unterwäsche auf unsittliche Art und Weise zu zeigen oder sich auf andere Art unsittlich oder unzüchtig zu benehmen."

Endlich wieder Gesetz und Ordnung - wenigstens in kleinen Teilen eines großen Landes.

Donnerstag, 28. Juni 2007

Schottenrock und EU-Gesetzgebung


Der Schottenrock ist in die Mühlen der EU-Gesetzgebung geraten. Nicht der Schottenrock selbst, sondern die Tasche, die ein fester Bestandteil dieses Kleidungsstückes ohne eingenähte Taschen ist.

Diese Taschen - "Sporran" genannt - werden in der Luxusausführung aus teurem Leder und Fell hergestellt. Besitzer solcher Taschen müssen nun eine Lizenz für ihren Schottenrock beantragen und dafür nachweisen, dass das verwendete Tier (wenn es unter die bedrohten Tierarten wie Dachs oder Otter fällt) vor 1994 getötet wurde. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, droht eine Geldstrafe von über 7.000 Euro.

Nach dieser Maßnahme dürfte endgültig klar sein, was die Schotten unter dem Rock tragen: nichts, denn für Unterwäsche wird das Geld nicht mehr reichen.