Donnerstag, 28. Juni 2007
Schottenrock und EU-Gesetzgebung
Der Schottenrock ist in die Mühlen der EU-Gesetzgebung geraten. Nicht der Schottenrock selbst, sondern die Tasche, die ein fester Bestandteil dieses Kleidungsstückes ohne eingenähte Taschen ist.
Diese Taschen - "Sporran" genannt - werden in der Luxusausführung aus teurem Leder und Fell hergestellt. Besitzer solcher Taschen müssen nun eine Lizenz für ihren Schottenrock beantragen und dafür nachweisen, dass das verwendete Tier (wenn es unter die bedrohten Tierarten wie Dachs oder Otter fällt) vor 1994 getötet wurde. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, droht eine Geldstrafe von über 7.000 Euro.
Nach dieser Maßnahme dürfte endgültig klar sein, was die Schotten unter dem Rock tragen: nichts, denn für Unterwäsche wird das Geld nicht mehr reichen.
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