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Montag, 24. September 2007

Laptop für die 3. Welt


Im Jahre 2005 hat sich die Idee von „One Laptop Per Child“ konkretisiert und das Projekt wurde geboren. Der 100-Dollar-Laptop sollte ein robuster und speziell auf Kinderbedürfnisse angepasster tragbarer Computer sein. Er ist für den Einsatz im Schulunterricht, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, vorgesehen.

Genaures zu dem Projekt kann man Hier http://www.laptop.org/ erfahren.

Der ursprünglich angedachte Preis von 100 Dollar konnte in der Entwicklungsphase nicht gehalten werden. Aber der jetzt in Aussicht gestellte Preis, liegt immer noch weit unter den Anschaffungskosten eines Billig-Laptops. Und mit einer neuen Aktion soll die Spendenaktivität in den Industrienationen einen Anreiz erhalten:

„Starting November 12, One Laptop Per Child will be offering a Give 1 Get 1 Program for a brief window of time. For $399 [ca. 288 Euro], you will be purchasing two XO laptops—one that will be sent to empower a child to learn in a developing nation, and one that will be sent to your child at home. If you're interested in Give 1 Get 1, we'll be happy to send you a reminder email. Just sign up in the box to the left and you'll receive your reminder prior to the November 12 launch date.“ (Quelle: http://www.xogiving.org/)

Ich finde, eine gute Idee kurz vor Weihnachten schenken mit spenden zu verbinden.

Donnerstag, 20. September 2007

Ferrero: Markennamen „Kinder“

Man stelle sich die Unverschämtheit vor, Haribo wollte ein Produkt auf den Markt bringen mit dem Namen „Kinder Kram“ und Zott eines mit Namen „Kinderzeit“. Dies wollte Ferrero (Kinder Überraschung, Kinder Schokolade) sich nicht gefallen lassen, denn immerhin hatte der Konzern 1991 den Wortbestandteil „Kinder“ beim Deutschen Markenamt (was es alles für Ämter gibt) eintragen lassen.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in diesem Fall geurteilt. Dabei wird festgestellt, dass der Begriff „Kinder“ sich markenrechtlich überhaupt nicht schützen lasse. Der Schutz für Ferrero bestehe nur in der grafischen Umsetzung und Gestaltung.

Diese Urteil hat doch etwas Beruhigendes. So kann Ferrero zukünftig weder die Bundesregierung noch den Bundestag oder andere Organisationen und Menschen belangen, die den Begriff „Kinder Armut“ verwenden, belangen.

Wir dürfen also diesen Begriff weiterhin ungestraft nutzen und so wie die Zahl der Kinder, die in Deutschland in Armut leben, steigt, ist auch noch kein Ende abzusehen.

Da ich mich heute im Blog nur mit Kindern beschäftigt habe, betrachte ich dies als mein Beitrag zum Internationalen Kindertag, der ja heute ist – wie wir alle wissen.