Donnerstag, 20. September 2007

Ferrero: Markennamen „Kinder“

Man stelle sich die Unverschämtheit vor, Haribo wollte ein Produkt auf den Markt bringen mit dem Namen „Kinder Kram“ und Zott eines mit Namen „Kinderzeit“. Dies wollte Ferrero (Kinder Überraschung, Kinder Schokolade) sich nicht gefallen lassen, denn immerhin hatte der Konzern 1991 den Wortbestandteil „Kinder“ beim Deutschen Markenamt (was es alles für Ämter gibt) eintragen lassen.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in diesem Fall geurteilt. Dabei wird festgestellt, dass der Begriff „Kinder“ sich markenrechtlich überhaupt nicht schützen lasse. Der Schutz für Ferrero bestehe nur in der grafischen Umsetzung und Gestaltung.

Diese Urteil hat doch etwas Beruhigendes. So kann Ferrero zukünftig weder die Bundesregierung noch den Bundestag oder andere Organisationen und Menschen belangen, die den Begriff „Kinder Armut“ verwenden, belangen.

Wir dürfen also diesen Begriff weiterhin ungestraft nutzen und so wie die Zahl der Kinder, die in Deutschland in Armut leben, steigt, ist auch noch kein Ende abzusehen.

Da ich mich heute im Blog nur mit Kindern beschäftigt habe, betrachte ich dies als mein Beitrag zum Internationalen Kindertag, der ja heute ist – wie wir alle wissen.

4 Kommentare:

DerGraf hat gesagt…

Öhmm, Ferrero ist doof.
Dass die überhaupt auf die Idee kommen, den Begriff schützen zu dürfen *ungläubigesüberignoranzkopfschüttel*

wolf hat gesagt…

Ich war viel überraschter, dass das Deutsche Markenamt diesem Ansinnen 1991 zustimmte!

hugn hat gesagt…

Dann ist die Frage, ob Ferrero das Geld, welches zum schützen des Markennamens ausgegeben wurde zurückerstattet bekommen. Zudem finde ich es in Ordnung, dass Ferrero etwas dagegen hat, wenn Süßigkeiten den Begriff Kinder tragen, da man es mit ihren Produkten verbindet.

wolf hat gesagt…

@hugn: Unter diesem Aspekt bekommt Kinder Geld eine ganz neue Bedeutung ;-)
Und warum sollen die Geld zurück bekommen, bisher hat das mit dem Schutz doch geklappt. Ich glaube, die müssen jetzt sogar mehr berappen, da sie den Prozess verloren haben - das Gericht hat den Streitwert auf 1,3 Millionen Euro festgelegt. Welche Kosten das verursacht weiß ich allerdings nicht, bin ja kein Rechtsanwalt.