Mal sehen, wie sich dieser Fall weiter entwickelt. Mit diesen Worten endete mein Post vom 16. Januar. Und tatsächlich der Fall Otto Schily, der seine Einkünfte nicht offen legen will, hat sich weiter entwickelt.
Der Bundestag teilt heute per Pressemitteilung mit:
"Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat heute einvernehmlich gegen den Abgeordneten Otto Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Der Abgeordnete war auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen.
In seiner Sitzung am 20. Februar 2008 hatte das oberste Gremium des Parlaments bereits festgestellt, dass Schily damit seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt. Er hat so gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Verhaltensregeln in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen."
Da die Höhe von drei Monatsdiäten eine etwas vage Aussage ist, hier etwas genauer: Das Ordnungsgeld beträgt ca. 22.000 Euro (monatliche Diät liegt derzeit bei 7.339 Euro). Das Präsidium hatte die Möglichkeit, eine Ordnungsstrafe von bis zu sechs Monatsdiäten zu verhängen.
Mittwoch, 23. April 2008
Mal sehen, wie sich dieser Fall weiter entwickelt
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