Donnerstag, 1. November 2007

Potter-Lexikon

"Die Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling hat in den USA Klage gegen die Veröffentlichung eines Potter-Lexikons eingereicht. Das Buch verletze ihre Urheberrechte und schade dem guten Zweck." Dies meldet die Financial Times Deutschland.

Ich gehöre eigentlich zu der Gattung Mensch, die die Urheberrechte - also das geistige Eigentum von Menschen - anerkennt und achtet. Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass die Aufbereitung von Informationen aus einem urheberrechtlich geschütztem Werk - so verstehe ich beispielsweise ein Lexikon - das Urheberrecht verletzt. Ich denke, Frau Rowling und ihr Verlag übertreiben mit ihrer Klage. Es scheint, dass nur der ökonomische Aspekt hier im Mittelpunkt steht.

Demnächst wird dieses Gespann - Rowling und Verlag - auch gegen Rezensionen klagen, da die Kritiker mit ihrem "Verriss" die Urheberrechte verletzen.

Das nächste Buchprojekt von Frau Rowling scheint auf jedem Fall auch wieder einiges Geld einzuspielen. «Die Märchen von Beedle dem Barden» erscheinen in einer Auflage von sieben Exemplaren. Eines davon wird am 13. Dezember bei Sothebys versteigert: Mindestgebot etwas über 43.000 Euro. Der Erlös geht an "The Children's Voice". Wo gehen eigentlich die Einnahmen der anderen sechs Bücher hin?

4 Kommentare:

DerGraf hat gesagt…

Tja, das wird wohl niemals jemand erfahren ;-)

hugn hat gesagt…

Ist halt praktisch weil die Meisten denkenwerde: "Die sind ja für einen guten Zweck."
Die Bildleser wissen halt nicht das eins von sieben nnicht alles ist.

Anonym hat gesagt…

Also wenn das so ist überlege ich mir eine Klage gegen Herrn Mario Barth zu erheben. Schließlich hat er ein Deutsch-Frau Lexikon heraus gegeben und ich bin eine Frau....logisch oder?;-)

Anonym hat gesagt…

Die restlichen sechs Exemplare verschenkt sie an die Menschen, die sie während der Jahre, in denen sie die Bücher schrieb, unterstützt haben (seelisch und so). Also kein Erlös - nachzulesen nebenbei auf jkrowling.com.