Dienstag, 11. September 2007

Länder haben gegen Grundgesetz verstoßen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ARD und ZDF beim Rundfunkgebührenurteil Recht gegeben. Damit wird gleichzeitig festgestellt, dass die Ministerpräsidenten der Länder mit ihrer Entscheidung, die Rundfunkgebühren um 88 Cent pro Monat anzuheben, gegen das Grundgesetz verstoßen.

Damit hat das Gericht die Rolle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten (KEF) gestärkt. Wer mehr über die KEF erfahren möchte, wird hier fündig.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit wieder Rechtssicherheit hergestellt und Politik in die Schranken verwiesen. Der Einfluss der Politik beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bleibt weiterhin sehr groß, man muss sich nur die Zusammensetzungen der Aufsichtsgremien bei den Rundfunkanstalten ansehen.

Das Gerichtsurteil trifft keine Aussage zur Höhe der Rundfunkgebühren, dies ist eine gänzlich andere Diskussion.

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