Die Justizministerien des Bundes und der Länder haben über Nacht das Kinderstrafrecht deutlich verschärft. Nun können auch Kinder unter 14 Jahren den Justizbehörden übergeben werden und für begangene Straftaten rechtskräftig verurteilt werden. Die Richterinnen und Richtern können zusätzlich entscheiden, ob sie das Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendstrafrecht anwenden.
Damit die Verwirrung über bestehende Altersgrenzen bei Angeboten für Kinder nicht zu groß wird, sieht das Gesetz vor, auch unter 3-Jährige nach dem neuen Kinderstrafrecht verurteilen zu können. Ein Ministeriumssprecher sagte dazu: „Damit lösen wir gleichzeitig das Problem der Kindervernachlässigung. Denn jetzt haben Eltern bzw. Alleinerziehende frühzeitig die Möglichkeit, besonders aggressiv schreiende Kleinkinder und Säuglinge, die sich nicht an vorgegebene Fütterungspläne halten wollen, den Justizbehörden übergeben zu können.“
Mit dem gleichzeitig eingeführten Fernsehverbot für Kinder unter 3 Jahren, ergibt sich ein komplett Paket, das eines der größten Probleme unseres Landes – quengelnde, unsozial handelnde und unzufriedene Kleinkinder – aus der öffentlichen Wahrnehmung tilgen wird.
Ein Herr Koch aus Hessen hat auf das neue Kinderstrafrecht Urheberrechtsansprüche angemeldet. In einem Schnellverfahren konnte ihm nachgewiesen werden, dass er sich mit fremden Federn schmücken wollte. Seine zwei-jährige Haftstrafe musste er sofort im „Copy-Club“, wie das Raubkopierergefängnis in Frankfurt-Preungesheim im Volksmund genannt wird, antreten.
Montag, 14. Januar 2008
Kinderstrafrecht verschärft (Glosse)
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3 Kommentare:
kinder völlig tilgen aus dem leben würden manche gerne...sie sollen dann aber auch nicht nach der schwester schreien, wenn sie im pflegebett liegen...
bitte den ersten eintrag streichen...danke!
Schöne neue Welt! ;-)
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