Donnerstag, 21. Juni 2007

Berliner Bulletin (3)

Heute wurde im Bundestag wohl viel diskutiert und nur wenige Pressemitteilungen in den Fraktionen geschrieben. Eine nette möchte ich hiermit zur Kenntnis geben:

"90 von 493 Millionen EU-Bürger sprechen Deutsch als Muttersprache. Deutsch ist damit die meistgesprochene Muttersprache in der EU. Seit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder ist Deutsch mit rund 63 Millionen Sprechern - nach dem Englischen - die zweitwichtigste Fremdsprache in der EU.
Leider ist es in den vergangenen Monaten wiederholt vorgekommen, dass wichtige, für den Deutschen Bundestag beratungs- und entscheidungsrelevante EU-Dokumente überhaupt nicht oder nur unvollständig in deutscher Sprache vorgelegt worden sind. Die Europäische Kommission kommt damit Ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nach, alle Dokumente in der Arbeitssprache Deutsch vorzulegen.
Die vollständige Übersetzung aller beratungs- und entscheidungsrelevanter EU-Dokumente ist jedoch Grundvoraussetzung für die ungehinderte Erfüllung des Mitwirkungsauftrags des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten, wie sie in Deutschland das Grundgesetz für den Bundestag vorsieht.
An der derzeitigen Übersetzungspraxis der EU ist insbesondere zu kritisieren, dass die Entscheidung für oder gegen eine vollständige Übersetzung eines Dokuments nach rein formalen Kriterien erfolgt, die politische Bedeutung eines Dokuments dabei aber nicht beachtet wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung weiter in ihrem Bemühen unterstützen, bei der Europäischen Kommission die Übersetzung sämtlicher Dokumente in die deutsche Sprache durchzusetzen. Hierfür sind bei der Aufstellung des Gesamtshaushalts 2008 der EU durch Umschichtungen angemessene Mittel für Übersetzungen einzustellen.
Der Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union hat mittlerweile 26 EU-Vorlagen mit 2271 englischen bzw. französisch-sprachigen Seiten zurückgewiesen. Wenn die Kommission nicht in der Lage ist, das Problem zu meistern, muss ein alternativer Weg beschritten werden. Der Deutsche Bundestag könnte dann selbst entsprechende Übersetzungskapazitäten aufbauen und die entstehenden Kosten gegen sonstige Forderungen der Europäischen Union an Deutschland verrechnen." (Quelle: CDU/CSU-Fraktion, Michael Stübgen und Klaus-Peter Willsch)

Ich bin auch dafür, dass alle Dokumente ins Deutsche übersetzt werden und danach dürfen die Polen das gleiche für ihre Sprache fordern. Ich hätte es noch interessant gefunden, zu erfahren, wieviele englischen bzw. französisch-sprachigen Seiten übersetzt wurden - das macht die Dimension vielleicht etwas klarer: eventuell ist einfach weinger Papier zu produzieren.

Der Logik der Autoren folgend könnte ich also, wenn ich ein deutsches Gesetz nicht verstehe (z.B. aus dem Steuerrecht) und deshalb "Übersetzungshilfe" von einem Anwalt oder Steuerberater brauche, dem Verursacher (Deutscher Bundestag) meine Kosten in Rechnung stellen - wär doch super!

Schlußbemerkung: Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen (gibt es sicherlich sogar eine Verordnung für) die männliche und weibliche Form in Texten aus Gründen der Gleichberechtigung (neudeutsch: Gender Mainstreaming) umzusetzen. Jetzt frage ich mich, haben das die Autoren vergessen (sie 1. Absatz: EU-Bürger und Sprechern) oder meinen sie wirklich nur den männlichen Teil, weil Frauen sowieso den Mund halten sollen? Ich denk da nochmal drüber nach.

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